• Durch Steuertipps für Rentner nach der Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückerhalten und mehr Kapital im Alter erwirtschaften.

    BildWer in den Ruhestand geht, ist nicht von der Verpflichtung befreit, eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Rentner, die mehr als einen bestimmten im Gesetz festgelegten Geldbetrag im Monat erhalten, müssen beim Finanzamt eine Erklärung einreichen. Doch die Abgabe der Steuererklärung muss nicht unbedingt nachteilig sein.

    Überblick über Steuertipps für Rentner:

    Rentner müssen ab einer bestimmten Grenze eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben
    Abgabe der Steuererklärung ist verpflichtend
    Steuertipps für Rentner helfen, bares Geld zu sparen
    Gesetzliche Rente: Wann ist eine Steuererklärung abzugeben?
    Nicht jeder muss im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben. Viele Rentner, die lediglich die gesetzliche Rente beziehen, sind wegen der geringen Bezüge davon befreit, Steuern entrichten zu müssen. Einige davon sollten überlegen, ob eine Abrechnung lohnenswert ist. Ruheständler haben jedoch einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Im Jahr 2019 liegt dieser bei jährlich 9.168 Euro pro Person. Der aktuelle Rentenfreibetrag ist deutlich höher als er noch im Jahr 2018 mit 9.000 Euro pro Person und Jahr war.

    Unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V. können sie den gesamten Artikel lesen.
    Alle Informationen rund um den Verein und Berthold Schadek finden Sie auf der „Der Verein“ Seite.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
    Herr Berthold Schadek
    Annastraße 4
    83646 Bad Tölz
    Deutschland

    fon ..: +49 800 25526638
    web ..: http://allcon-steuern.de
    email : info@allcon-steuern.de

    Pressekontakt:

    ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
    Herr Berthold Schadek
    Annastraße 4
    83646 Bad Tölz

    fon ..: +49 800 25526638
    web ..: http://allcon-steuern.de
    email : info@allcon-steuern.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Werbung-online.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:

    Steuertipps für Rentner im Jahr 2019

    auf Werben online publiziert am 4. Dezember 2019 in der Rubrik Presse - News
    News wurde 114 x angesehen



    werbung internet, internetwerbung, werbung internet, Werbung online, Blog Werbung, online Werbung, Werbung streuen, imagewerbung, news, informieren, Werben Informieren, Werbung, Content Werbung