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Whistleblower Rudolf Elmers legte Beschwerde gegen die SCHWEIZ am 14. Aug. 2019 beim EGMR ein, um eine Präzedenfall zur Anwendung des Prinzips faires Gerichtsverfahren bei Whistleblowing einzufordern!
Crowdfunding Initative Whistleblowing in der Schweiz als globaler Präzedenzfall mit globaler Wirkung. Es geht darum, am EGMR ein Urteil einzufordern, um die Anwendung des Prinzips eines fairen Gerichtsverfahrens am Fall Whistleblower Rudolf Elmer einzufordern.
Die Schweizer ist Weltmeisterin im Bereich der systematischen Verfolgung von Personen, die getrieben von ihrem Gewissen missbräuchliche Praktiken der Banken und multinationale Konzerne der Gesellschaft zur Kenntnis bringen. Das ist nur möglich, weil die Schweiz keinen Whistleblowerschutz in der Privatwirtschaft kennt.
Es ist entscheidend, das ein Kleinstaat wie die Schweiz als Steuer- und Rechtsoase fungiert, die internationale Organisationen wie FIFA, Olympisches Komittee, Weltwirtschaftsforum Davos, aber auch Hauptsitze von globalen Konzernen wie Glencore, UBS, Novartis, Nestle etc. bzw. mit steueroptimierten Niederlassungen ködert und mit dem Justizsystem schützt.
Es ist das Justizsystem bzw. vorwiegend die Strafjustiz der Schweiz, die als Beschützter multinationaler Konzerne und Superreiche agiert, um die schweizerischen nationalen Interessen zu schützen.
Das Justizsystem gewährt Whistleblowers kein faires Verfahren wie auch in anderen Ländern. WB wie Cheleas Manning, Brigitte Heinisch, Herve Falciani etc. erhielten kein faires Gerichtsverfahren, obwohl ein faires Verfahren die Grundlage aller Menschenrechte ist!
Der Youtube-Video“Crowdfunding Faires Gerichtsverfahren und Schweizer Bankgeheimnis“ wird darüber aufklären und noch viel wichtiger eine spannende Offerte enthalten.
Webseite: www.rudolfelmer.com
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rudolf Elmer Consulting
Herr Rudolf Elmer
Nauengasse 11
8427 Rorbas
Schweizfon ..: +41 43 534 49 69
web ..: http://www.rudolfelmer.com
email : info@rudolfelmer.comRudolf Elmer arbeitet als Berater und Aktivist sowie macht weltweit Vorträge zur Geldwäscherei, Offshore Banking, Compliance, da er in der Schweiz, Kaiman, Isle of Man, Mauritius, Jersey UK, New York und London bei Credit Suisse, KPMG, Julius Baer, Standard Bank of Afrika und Noble Group of China gearbeitet hatte.
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Nauengasse 11
8427 Rorbasfon ..: +41 43 534 49 69
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email : info@rudolfelmer.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte/Faires Gerichtsverfahren für Whistleblowers/Globaler Präzedenzfall
auf Werben online publiziert am 2. September 2019 in der Rubrik Presse - News
News wurde 97 x angesehen
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte/Faires Gerichtsverfahren für Whistleblowers/Globaler Präzedenzfall
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